Für Motorboote, Segelboote, Yachten, Katamarane, Hausboote und andere Wasserfahrzeuge stehen unterschiedliche Finanzierungsformen zur Verfügung.
Welche Variante zu Ihrem Boot und Ihrem Vorhaben passt, hängt nicht allein vom Kaufpreis oder der gewünschten monatlichen Rate ab. Auch Alter und Wert des Wasserfahrzeuges, private oder gewerbliche Nutzung, Eigenmitteleinsatz, gewünschte Laufzeit, Eigentumswunsch und der Ort des Kaufes beziehungsweise der Registrierung können für die Wahl der Finanzierung von Bedeutung sein.
Euro Finanzkonzepte vermittelt seit über 25 Jahren Finanzierungs-, Leasing- und Mietkauflösungen für Boote und Yachten. Wir prüfen das konkrete Vorhaben und suchen nach einer Finanzierungsstruktur, die grundsätzlich zu Wasserfahrzeug, Käufer und gewünschter Nutzung passt.
Welche Finanzierungsform passt zu Ihrem Boot oder Ihrer Yacht?
Eine pauschal beste Finanzierungsform gibt es auch beim Erwerb eines Wasserfahrzeuges nicht.
Bei einem privat genutzten Motor- oder Segelboot stehen häufig Kaufpreis, Eigenkapital, Laufzeit und monatliche Belastung im Vordergrund. Bei größeren Yachten können daneben Restwert, Registrierungsstaat, Eigentumsverhältnisse und die Art der Besicherung eine größere Rolle spielen.
Bei gewerblich eingesetzten Charteryachten, Hausbooten oder anderen Wasserfahrzeugen können wiederum Nutzungskonzept, Unternehmen, Auslastung und steuerliche beziehungsweise bilanzielle Rahmenbedingungen Einfluss auf die Wahl zwischen Finanzierung, Leasing und Mietkauf haben.
Auch die Frage, ob eine neue Yacht direkt aus der Werft übernommen, ein Gebrauchtboot von einem Händler oder privat erworben oder eine Yacht erst noch gebaut wird, kann die Finanzierung wesentlich beeinflussen.
Boots- und Yachtfinanzierung
Bei einer klassischen Boots- oder Yachtfinanzierung erwerben Sie das gewünschte Wasserfahrzeug und finanzieren einen Teil des Kaufpreises über ein Darlehen.
Diese Finanzierungsform eignet sich insbesondere dann, wenn das Boot oder die Yacht langfristig in Ihrem Eigentum bleiben soll.
Je nach Finanzierungspartner, Kaufpreis und Objekt können unterschiedliche Laufzeiten, Eigenkapitalanteile und Rückzahlungsmodelle vereinbart werden.
Finanziert werden können grundsätzlich sowohl neue als auch geeignete gebrauchte Wasserfahrzeuge. Bei älteren Booten gewinnen Zustand, Hersteller, Modell, Marktgängigkeit und realistischer Marktwert zunehmend an Bedeutung.
Eine klassische Finanzierung kann beispielsweise infrage kommen für:
- Motorboote und Motoryachten
- Segelboote und Segelyachten
- Katamarane und Mehrrumpfboote
- Hausboote
- hochwertige Sport- und Freizeityachten
- gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge
- neue und gebrauchte Boote und Yachten
Weitere Informationen zur Boots- und Yachtfinanzierung
Finanzierung mit gleichbleibenden Raten
Bei einer klassischen Ratenfinanzierung wird der nach einer möglichen Anzahlung verbleibende Finanzierungsbetrag über die vereinbarte Laufzeit regelmäßig zurückgeführt.
Dadurch ergibt sich eine von Beginn an kalkulierbare monatliche Belastung, während der offene Darlehensbetrag kontinuierlich reduziert wird.
Diese Variante kann insbesondere für Käufer interessant sein, die ihr Boot langfristig behalten und am Ende der Finanzierung keine größere Restzahlung einplanen möchten.
Die mögliche Vertragslaufzeit sollte dabei auch zum Alter und zur erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Wasserfahrzeuges passen.
Bootsfinanzierung mit Schlussrate
Bei einer Schlussraten- oder Ballonfinanzierung wird während der Vertragslaufzeit nur ein Teil des Darlehens über die regelmäßigen Raten zurückgeführt.
Ein verbleibender Finanzierungsbetrag wird am Ende der Laufzeit als höhere Schlussrate fällig.
Dadurch kann die laufende monatliche Belastung gegenüber einer vollständigen Tilgung innerhalb derselben Laufzeit reduziert werden.
Gerade bei werthaltigen Booten und Yachten kann eine solche Struktur interessant sein, wenn auch zum Vertragsende noch ein entsprechend hoher Marktwert des Wasserfahrzeuges erwartet wird.
Die Schlussrate sollte jedoch bereits bei Vertragsbeginn realistisch geplant werden. Sie muss am Ende der Laufzeit aus vorhandener Liquidität, durch Verkauf des Wasserfahrzeuges oder gegebenenfalls durch eine Anschlussfinanzierung zurückgeführt werden.
Eine Schlussrate innerhalb einer Darlehensfinanzierung ist nicht mit dem kalkulierten Restwert eines Leasingvertrages gleichzusetzen.
Yachthypothek und registergestützte Schiffsfinanzierung
Bei größeren und entsprechend werthaltigen Yachten kann neben einer klassischen Bootsfinanzierung auch eine Finanzierung mit dinglicher Absicherung am Wasserfahrzeug infrage kommen.
Je nach Staat, Registrierung und rechtlichen Voraussetzungen kann hierzu beispielsweise eine Schiffshypothek, Schiffsverschreibung oder eine vergleichbare registergestützte Sicherheit verwendet werden.
Eine solche Struktur kommt insbesondere bei höheren Finanzierungsbeträgen und größeren Yachten in Betracht und unterscheidet sich von einer klassischen Konsumentenfinanzierung sowohl hinsichtlich Dokumentation als auch Besicherung.
Für die Prüfung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:
- Kaufpreis und aktueller Marktwert der Yacht
- Flaggenstaat und Registrierung
- bestehende oder mögliche Eintragung in einem Schiffsregister
- Eigentumsverhältnisse
- bestehende Rechte oder Belastungen Dritter
- private oder gewerbliche Nutzung
- Liegeplatz und hauptsächliches Fahrtgebiet
Da die rechtlichen Möglichkeiten von Staat zu Staat unterschiedlich sind, muss eine solche Finanzierung immer anhand des konkreten Wasserfahrzeuges und seiner Registrierung geprüft werden.
Leasing von Booten und Yachten
Beim Leasing erwirbt grundsätzlich die Leasinggesellschaft das Wasserfahrzeug und überlässt es dem Leasingnehmer für die vereinbarte Vertragsdauer zur Nutzung.
Leasing kann insbesondere bei gewerblich genutzten Booten und Yachten interessant sein, beispielsweise bei Charterunternehmen, Hausbootbetrieben oder anderen unternehmerischen Nutzungskonzepten.
Abhängig von Finanzierungspartner und Wasserfahrzeug kann Leasing jedoch auch bei anderen Konstellationen geprüft werden.
Die Leasingrate wird unter anderem durch Kaufpreis, Laufzeit, mögliche Sonderzahlung und den für das Vertragsende kalkulierten Restwert beeinflusst.
Bei Booten und Yachten kommt der realistischen Einschätzung dieses Restwertes besondere Bedeutung zu. Hersteller, Modell, Alter, Zustand, Motorisierung und Marktgängigkeit können den späteren Wert erheblich beeinflussen.
Leasing kann beispielsweise interessant sein, wenn:
- die Nutzung des Wasserfahrzeuges im Vordergrund steht,
- das Boot gewerblich eingesetzt wird,
- eine planbare Vertragsrate gewünscht wird,
- Liquidität nicht vollständig im Kaufpreis gebunden werden soll,
- ein Eigentumserwerb zu Vertragsbeginn nicht erforderlich ist.
Die steuerliche und bilanzielle Behandlung hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und der individuellen Situation des Leasingnehmers ab und sollte gegebenenfalls mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden.
Weitere Informationen zum Leasing von Booten und Yachten
Restwert beim Yachtleasing
Bei Leasingverträgen wird häufig bereits bei Vertragsbeginn ein kalkulierter Wert des Wasserfahrzeuges zum Ende der Vertragslaufzeit berücksichtigt.
Dieser Restwert beeinflusst gemeinsam mit Kaufpreis, Laufzeit und einer möglichen Sonderzahlung die Höhe der Leasingraten.
Gerade bei Yachten ist eine realistische Restwertkalkulation wichtig. Der Marktwert kann unter anderem von Hersteller und Modell, Alter, Pflegezustand, Betriebsstunden, technischer Ausstattung und allgemeiner Marktentwicklung abhängen.
Welche Rechte und Pflichten hinsichtlich des Wasserfahrzeuges und des kalkulierten Restwertes am Vertragsende bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Leasingvertrag.
Mietkauf für Boote und Yachten
Beim Mietkauf wird die Nutzung des Wasserfahrzeuges mit einem von Beginn an vorgesehenen späteren Eigentumsübergang verbunden.
Diese Finanzierungsform kann insbesondere bei gewerblich genutzten Booten oder Yachten interessant sein, die langfristig im Unternehmen verbleiben sollen.
Während der Vertragslaufzeit verbleibt das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich zunächst beim Mietkaufgeber. Nach vollständiger Erfüllung des Mietkaufvertrages geht es auf den Mietkäufer über.
Der Mietkauf unterscheidet sich damit vom klassischen Leasing insbesondere dadurch, dass der spätere Eigentumserwerb bereits Bestandteil der Vertragsstruktur ist.
Eine Besonderheit besteht regelmäßig darin, dass die Umsatzsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung bereits zu Beginn des Vertrages anfällt. Gerade bei höherpreisigen Booten und Yachten sollte dies bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.
Mietkauf kann beispielsweise interessant sein für:
- gewerbliche Charterboote und Charteryachten
- Hausboote und schwimmende Ferienunterkünfte
- betrieblich eingesetzte Motor- und Segelyachten
- andere Wasserfahrzeuge, die langfristig im Unternehmen verbleiben sollen.
Die konkrete steuerliche und bilanzielle Behandlung sollte immer anhand der individuellen Unternehmenssituation geprüft werden.
Weitere Informationen zum Mietkauf von Booten und Yachten
Finanzierung bereits während des Yachtbaus
Bei Neubauten entsteht der Finanzierungsbedarf häufig nicht erst bei Übergabe der fertigen Yacht.
Werften vereinbaren bei größeren Neubauprojekten regelmäßig mehrere Teilzahlungen, die sich am Baufortschritt orientieren können. Damit kann ein erheblicher Teil des Kaufpreises bereits vor Fertigstellung des Wasserfahrzeuges fällig werden.
Je nach Finanzierungspartner und Projekt kann geprüft werden, ob eine Finanzierung bereits während der Bauphase aufgebaut und auf die vereinbarten Bauzahlungen abgestimmt werden kann.
Eine solche Finanzierung erfordert regelmäßig eine genauere Prüfung des Kauf- beziehungsweise Bauvertrages, der Zahlungsstufen, der Werft und der vorgesehenen Sicherheiten.
Auch Anzahlungs- oder Vertragserfüllungsgarantien können bei größeren Neubauprojekten von Bedeutung sein.
Wer den Neubau einer Yacht finanzieren möchte, sollte deshalb möglichst frühzeitig und noch vor Vereinbarung beziehungsweise Fälligkeit größerer Bauzahlungen mit der Finanzierungsplanung beginnen.
Neue und gebrauchte Boote finanzieren
Finanzierungsmöglichkeiten bestehen sowohl für neue als auch für gebrauchte Wasserfahrzeuge.
Bei einem Neuboot sind Kaufpreis und Objektbeschreibung meist vergleichsweise eindeutig dokumentiert. Bei einer gebrauchten Yacht gewinnen dagegen Baujahr, Zustand, Betriebsstunden, Wartungshistorie, Hersteller und Marktwert stärker an Bedeutung.
Bei älteren oder besonders hochwertigen Yachten können zusätzliche Unterlagen sinnvoll oder erforderlich sein, beispielsweise:
- aktuelle Fotos
- Spezifikation und Inventarliste
- Motor- und Betriebsstundennachweise
- Wartungs- und Reparaturhistorie
- Gutachten oder Zustandsbericht
- Eigentums- und Registrierungsunterlagen
Ein höheres Alter allein bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass ein Wasserfahrzeug nicht mehr finanzierbar ist. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung des konkreten Objektes.
Privat oder gewerblich genutztes Wasserfahrzeug?
Die Nutzung des Bootes kann erheblichen Einfluss darauf haben, welche Finanzierungsform geeignet ist.
Bei einem privaten Freizeitboot stehen häufig Kaufpreis, Eigenkapital, gewünschte Laufzeit und monatliche Belastung im Vordergrund.
Bei einer Charteryacht, einem gewerblichen Hausboot oder einem anderen betrieblich eingesetzten Wasserfahrzeug können zusätzlich Wirtschaftlichkeit, geplante Einnahmen, Unternehmensstruktur und steuerliche Rahmenbedingungen betrachtet werden.
Finanzierung, Leasing und Mietkauf können deshalb je nach Nutzung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Bootskauf im Ausland
Boote und Yachten werden häufig grenzüberschreitend gekauft und später in einem anderen Staat genutzt oder registriert.
Ein Kauf im Ausland ist grundsätzlich kein ungewöhnlicher Vorgang, kann für die Finanzierung jedoch zusätzliche Fragen aufwerfen.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Standort des Verkäufers und des Wasserfahrzeuges
- Eigentumsnachweis und bisherige Eigentumskette
- Mehrwertsteuerstatus der Yacht
- Flaggenstaat und Registrierung
- geplanter Liegeplatz
- eventuell bestehende Rechte Dritter
- Währung des Kaufvertrages
Gerade bei grenzüberschreitenden Käufen sollte die Finanzierungsstruktur deshalb möglichst vor Abschluss des Kaufvertrages beziehungsweise vor größeren Anzahlungen abgestimmt werden.
Sale-and-Lease-back für Boote und Yachten
Sale-and-Lease-back richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bereits Eigentümer eines geeigneten Wasserfahrzeuges sind und darin gebundenes Kapital wieder als Liquidität verfügbar machen möchten.
Das Unternehmen verkauft das Boot oder die Yacht an einen Finanzierungspartner und least das Wasserfahrzeug anschließend zur weiteren Nutzung zurück.
Das Schiff kann damit grundsätzlich weiter im bisherigen Betrieb eingesetzt werden, während zuvor im Objekt gebundenes Kapital freigesetzt wird.
Eine solche Struktur kann beispielsweise für Charterunternehmen, Betreiber von Hausbooten oder andere gewerbliche Eigentümer werthaltiger Wasserfahrzeuge interessant sein.
Voraussetzung ist regelmäßig, dass das Wasserfahrzeug einen nachvollziehbaren Marktwert besitzt und die Eigentumsverhältnisse eindeutig dokumentiert werden können.
Bestehende Rechte oder Finanzierungen müssen im Rahmen der konkreten Transaktion berücksichtigt werden.
Sale-and-Lease-back kann beispielsweise geprüft werden, wenn:
- Liquidität für weitere Investitionen benötigt wird,
- erhebliches Kapital in einer vorhandenen Yacht gebunden ist,
- das Wasserfahrzeug weiterhin betrieblich genutzt werden soll,
- eine zusätzliche Finanzierungsquelle außerhalb eines klassischen Betriebsmitteldarlehens gesucht wird.
Weitere Informationen zu Sale-and-Lease-back für Wasserfahrzeuge
Buy-and-Rent-back für Boote und Yachten
Buy-and-Rent-back beziehungsweise Sale-and-Mietkauf-back verfolgt zunächst einen ähnlichen Zweck wie Sale-and-Lease-back.
Ein bereits vorhandenes Wasserfahrzeug wird veräußert, um darin gebundenes Kapital freizusetzen, und anschließend über einen Mietkauf weiter genutzt.
Der wesentliche Unterschied zum Sale-and-Lease-back liegt darin, dass die anschließende Vertragsstruktur von Beginn an wieder auf den Eigentumsübergang an den Mietkäufer ausgerichtet ist.
Diese Variante kann insbesondere bei betrieblich wichtigen Booten und Yachten interessant sein, die langfristig im Unternehmen verbleiben sollen.
Ob eine solche Struktur umsetzbar ist, hängt unter anderem von Wert, Alter, Verwertbarkeit, Eigentumsverhältnissen und wirtschaftlicher Situation des Unternehmens ab.
Weitere Informationen zu Buy-and-Rent-back für Wasserfahrzeuge
Welche Finanzierungsform ist die richtige?
Die Entscheidung zwischen Finanzierung, Leasing, Mietkauf oder einer anderen Struktur sollte nicht ausschließlich anhand der niedrigsten monatlichen Rate getroffen werden.
Ein privat genutztes Motorboot stellt andere Anforderungen als eine gewerblich betriebene Charteryacht. Eine neue Yacht im Bau unterscheidet sich wiederum deutlich von einem zehn oder fünfzehn Jahre alten Gebrauchtboot oder einer größeren Yacht, die registergestützt besichert werden kann.
Bei der Auswahl sollten deshalb insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Art und Kaufpreis des Wasserfahrzeuges
- Neu- oder Gebrauchtboot
- Baujahr und Zustand
- private oder gewerbliche Nutzung
- gewünschter Eigentumserwerb
- Eigenkapital beziehungsweise Anzahlung
- gewünschte Laufzeit
- monatlich gewünschte Belastung
- mögliche Schlussrate oder Restwert
- Mehrwertsteuerstatus
- Verkäufer und Standort der Yacht
- Flagge und Registrierung
- geplanter Liegeplatz und Fahrtgebiet
Wir betrachten deshalb nicht nur eine einzelne Finanzierungsform, sondern prüfen das Zusammenspiel von Käufer, Wasserfahrzeug, Nutzung und gewünschter Vertragsstruktur.
Sie müssen sich noch nicht für eine Finanzierungsform entschieden haben
Sie möchten ein Boot oder eine Yacht erwerben, wissen aber noch nicht, ob Finanzierung, Leasing oder Mietkauf für Ihr Vorhaben die sinnvollere Lösung ist?
Dann können Sie uns Ihre Anfrage trotzdem bereits übermitteln.
Teilen Sie uns möglichst konkret mit, welches Wasserfahrzeug Sie erwerben möchten, wie hoch der Kaufpreis ist, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Boot handelt und welche Vorstellungen Sie hinsichtlich Eigenkapital, Laufzeit und monatlicher Belastung haben.
Auf dieser Grundlage können wir prüfen, welche Finanzierungsformen grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passen und bei welchen Finanzierungspartnern eine weitere Anfrage sinnvoll erscheint.
Sie planen den Kauf eines Bootes oder einer Yacht?
Ob Motorboot, Segelyacht, Katamaran, Hausboot oder größere Motoryacht – senden Sie uns die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Vorhaben.
Auch wenn sich das Wasserfahrzeug im Ausland befindet, gebraucht erworben wird, sich noch im Bau befindet oder eine besondere Finanzierungsstruktur benötigt wird, lohnt sich eine individuelle Prüfung.
Je vollständiger uns Objekt, Verkäufer, Kaufpreis, Eigenmitteleinsatz und gewünschte Nutzung bekannt sind, desto gezielter können wir mögliche Finanzierungswege prüfen.